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Katars Kehrtwende bei den Menschenrechten

BEIRUT – Es sollte selbstverständlich sein, dass eine politische Reform die Dinge zum Besseren – oder zumindest nicht zum Schlechteren – wendet. Doch die jüngsten Arbeitsreformen in der Golfregion werden noch nicht einmal dieser sehr geringen Anforderung gerecht. In einer Region, in der ausländische Hausangestellte ohnehin kaum Schutz genießen, werden ihnen nun auch noch zunehmend grundlegende Rechte verweigert.

Wie andere Länder des Golf-Kooperationsrates (GCC) und auch Jordanien und Libanon wendet Katar ein Kafala-System der Bürgschaft für Arbeitskräfte an, bei dem der Kafeel (Bürge) eines Arbeitnehmers dessen Einwanderungsstatus, Löhne, Unterkunft und alle anderen Vertragsbedingungen kontrolliert. Dieses System ist oft kritisiert worden, weil es Wanderarbeitnehmer – insbesondere Frauen mit niedrigem Einkommen – in hohem Maße gefährdet und stößt zunehmend auf Ablehnung, seit Katar den Zuschlag für die Ausrichtung der diesjährigen FIFA Fußball-Weltmeisterschaft erhalten hat.

Daher war Katars Zusage aus dem Jahr 2017, weitreichende Arbeitsreformen durchzuführen, eine willkommene Nachricht. Und viele feierten, als Katar im August 2020 die Vorschrift aufhob, dass Beschäftigte die Zustimmung ihres Kafeel einholen müssen, um den Arbeitgeber zu wechseln. Trotz der Befürchtung, dass die fehlende Sichtbarkeit einiger Beschäftigter, insbesondere von Hausangestellten, die Durchsetzung untergraben würde, hofften viele, dass dies ein Zeichen für eine allgemeine Stärkung des Schutzes von Wanderarbeitnehmern sei, nicht nur in Katar, sondern in allen Staaten des Golf-Kooperationsrates.

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