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Die unerledigten Aufgaben des IWF

NEW YORK – Beim Internationalen Währungsfonds gibt es vielversprechende Anzeichen, dass sich die Institution offenbar der Zeit anpasst. Man hat mittlerweile nicht nur anerkannt, dass der Klimawandel beträchtliche Risiken für die Finanzstabilität birgt, sondern auch mit einer umfangreichen Neuzuteilung von Sonderziehungsrechten (dem Reserveguthaben des Fonds) auf die Pandemie reagiert und obendrein das unzureichende G20-Rahmenwerk für den Umgang mit Verschuldungsproblemen kritisiert. Darüber hinaus erteilte der IWF im Rahmen eines kürzlich mit Argentinien geschlossenen Abkommens jenen Sparprogrammen eine Absage, die lange Zeit seinen Ruf schädigten und – davon ganz abgesehen – weltweit auch Lebensgrundlagen zerstörten.

Die Chance, einen weiteren bedeutenden Schritt in die richtige Richtung zu unternehmen, wird sich für den IWF noch in diesem Monat im Rahmen der Überprüfung seiner Haltung zur Regulierung von Kapitalströmen ergeben. Die ursprüngliche, in der Satzung des IWF dargelegte Begründung für diese Regulierung bestand darin, dass grenzüberschreitende Kapitalströme die internationalen Finanzmärkte zum Erliegen bringen könnten, deren Stabilität ja den Daseinszweck des IWF bildete.

Paradoxerweise jedoch machte der Fonds in seiner dunkleren Zeit in den 1980er- und 1990er-Jahren seine Rettungspakete von der Deregulierung dieser Finanzströme in den Empfängerländern abhängig; und Ende der 1990er Jahre versuchte man sogar, die Satzung zu ändern, um die Regulierung der Kapitalströme überhaupt zu verbieten. Doch die Finanzkrise in Ostasien von 1997-1998, die größtenteils auf die Deregulierung der Kapitalmärkte zurückzuführen war, hat den Bestrebungen ein Ende bereitet. Nach diesen turbulenten Jahren wehrten sich viele Länder mittleren Einkommens gegen die vom IWF vorangetriebene Liberalisierung der Kapitalmärkte und „versicherten“ sich mit der Anhäufung von Devisenreserven und der Umsetzung von Maßnahmen im Hinblick auf die Kapitalbilanz gegen die Volatilität der Kapitalströme.

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